Die Inselreiche sind nominell ein Einheitsstaat und formell eine konstitutionelle Monarchie, wobei einzelne Gebiete feudal regiert werden. Das Staatsoberhaupt ist seit 10 n.K. Königin Emilia I. aus dem Haus Nyx. Das nationale Parlament ist in zwei Kammern geteilt und seine Mandatare werden von allen wahlberechtigten Bürgern der Inselreiche gewählt. Verschiedene Personen halten außerdem traditionell weitreichende Befugnisse die sie de facto zu einem Teil der Regierung machen wie etwa der Gouverneur, Admiral, oder der oberste diplomatische Vertreter, heute Konsul genannt.
Viele Städte der Inselreiche genießen ein großes Maß an Autonomie vor allem in legislativen Angelegenheiten. Lediglich eine Sammlung von zentralen Bürgerrechten wie etwa habeas corpus, Religionsfreiheit oder das Verbot der Sklaverei sowie ein regelmäßiger Tribut der Städte an den Staat sind universal. Etwa die Hälfte der Städte werden durch gewählte Vertreter wie Stadträte oder Bürgermeister regiert, in der anderen Hälfte liegt die Macht in der Hand einer Erbaristokratie. Keine der größeren Inseln wird ganzheitlich von einem System dominiert, allerdings viele der kleineren.
Bis 10 n.K. wurden die Inselreiche durch die Whenuanisch-Insulanische Handelsgesellschaft regiert, welche sie auch ursprünglich von einer losen Ansammlung von Siedlungen und Handels- und Piratenflotillen zu einem Land gemacht hatten. Die WIH war zunächst eine Plutokratie, dann eine Monarchie unter Arson I. aus dem Haus Largo, später eine repräsentative Demokratie und zuletzt eine de facto Diktatur mit Einparteiensystem. Im neunten Jahr nach Kalfater brach ein Bürgerkrieg aus, in dem sich 10 n.K. ein Bündnis aus Royalisten und Republikanern durchsetzte, welches Königin Emilia I. aus dem Haus Nyx krönte und das aktuelle Parlaments- und Feudalsystem etablierte.