Seit jeher gibt es einen Ehrenkodex an welchen sich die Korsaren halten, welche die Gewässer der Inselreiche unsicher machen. Im Jahr 11 n.K. rief der legendäre Salomon Aquila zu einem Konzil der schwarzen Flaggen auf der Knochenbucht. Diesem Ruf folgten viele der gefürchtetsten Seeräuber ihrer Zeit. Sie schlossen sich zu einer Vereinigung der Korsaren zusammen und legten Regeln fest welche für jedes Mitglied des Konzils galt: den Codex Pirata. Selbst Piraten welche nicht dem Konzil angehören folgen heute oft dem Codex um sich nicht den Zorn anderer Bukaniere zuzuziehen.
Die Regeln des Codex Pirata
I. Verhalten 1. Konzilmitglieder sind verpflichtet anderen Konzilmitgliedern im Kampf beizustehen, sofern es die Ressourcen zulassen und es keinem anderen Artikel des Kodex wiederspricht. 2. Kein Schiff eines Konzilmitgliedes darf angegriffen werden. Es sei denn das betroffene Schiff wurde als Verräter gebrandmarkt. 3. Territorien und Handesrouten anderer Konzilmitglieder sind zu respektieren.
II. Korsaren und Wächter 1. Jedes Konzilmitglied darf sich Korsar nennen. 2. Der Wächter wird von den Korsaren per Handzeichen gewählt. 3. Jeder Korsar hat dabei eine Stimme. 4. Wer Wächter werden will muss folgende Bedingungen erfüllen: Er muss Kapitän eines Schiffes sein. Er muss ein Korsar sein. 5. Es gehört zu den Aufgaben des Wächters: Kriege zu erklären Frieden zu schließen den Vorsitz des Konzils zu führen Strafen zu verhängen. 6. Jeder Korsar erhält eine Goldmünze als Zeichen der Zugehörigkeit zum Konzil. 7. Die Korsaren legen ihre Goldmünze bei Konzilbeginn vor.
III. Das Konzil 1. Das Konzil besteht aus dem Wächter und den Korsaren. 2. Das Konzil tritt zusammen wenn: Krieg droht Ein Mitglied verstirbt Der Kodex verletzt wird
IV. Strafen 1. Wer die Gesetze des Kodex wiederholt schwer verletzt wird verfolgt und zur Strecke gebracht. 2. Das Konzil wird über den/die Verräter Gericht halten. 3. Loyalität gilt ausschließlich dem Kodex.
V. Rechte an Bord 1. Jeder Pirat hat eine Stimme in Angelegenheiten, die alle betreffen. 2. Jeder erhält den gleichen Anteil an frischer Verpflegung und alkoholischen Getränken. Er darf sich zu jeder Zeit bedienen und sie nach Belieben verzehren, es sei denn, dass ein Mangel an Proviant eine Rationierung erforderlich macht. 3. Wer zuerst ein Segel (eines Beuteschiffs) sieht, soll die beste Pistole oder die beste Blankwaffe erhalten, die darauf gefunden wird.
VI. Pflichten und Regeln an Bord 1. Hat einer einen anderen aus der Crew bestohlen, hat der Bestohlene das Recht, sich Genugtuung zu verschaffen, indem er dem Schuldigen die Ohren und die Nase einschlitzt Der Schuldige soll auch ausgesetzt werden, nicht an einem unbewohnten Ort, aber an einem Ort, wo er Not leidet. 1 a) Dem Ausgesetzten wird eine Pistole, eine Flasche Pulver und ein Schuss mitgegeben. 2. Der Mann, der in der Vorratskammer seine Waffe abfeuert oder Tabak raucht, ohne seine Pfeife abzudecken oder eine Kerze offen entzündet und sie nicht in der Laterne trägt, soll die Strafe erhalten, die Captain und Crew für angemessen erachten. 3. Wer seine Pflichten vernachlässigt, soll seinen Anteil nicht erhalten und darüber hinaus die Strafe erhalten, die Captain und Crew für angemessen erachten.
VII. Beute 1. Der Captain und der Erste Maat erhalten zwei Anteile an der Beute; Zweiter Maat, Segelmeister (Navigator), Bootsmann, Kanonier und Schiffsarzt ein und einen halben Anteil, alle Crewmitglieder ohne besondere Funktion einen Anteil. 2. Jeder Pirat, der gerecht nach der Reihenfolge der Liste bei der Aufteilung der Beute aufgerufen wird, darf sich über seinen Anteil hinaus Kleidung aussuchen. 3. Wer Gold, Edelsteine, Silber, etc. findet und sie nicht innerhalb von 24 Stunden beim Ersten Maat abgibt, soll so bestraft werden, wie der Captain und die Mehrheit der Crew es für angemessen halten. 4. Wer sein Wissen um Beute vor der Crew geheim hält, soll mit einer Flasche Pulver, einer Pistole und einem Schuss ausgesetzt werden.
VIII. Verhalten im Kampf 1. Wer der Feigheit im Kampf für schuldig befunden wird, soll so bestraft werden, wie der Captain und die Mehrheit der Crew es für angemessen erachten. 2. Wer zurückbleibt, wird zurückgelassen. 3. Es soll Gnade gewährt werden, wenn darum gefleht wird. 4. Jeder hat seine Waffen, Pistolen und Entermesser stets gepflegt und einsatzbereit zu halten. Wer dem nicht nachkommt, soll seinen Anteil nicht erhalten und darüber hinaus so bestraft werden, wie der Captain und die Mehrheit der Crew es für angemessen erachten. 5. Derjenige, der der Trunkenheit im Kampf für schuldig befunden wird, soll so bestraft werden, wie der Captain und die Mehrheit der Crew es für angemessen erachten.
IX. Parlay 1. Wenn ein Gegner wünscht, zu verhandeln, so darf ihm kein Leid geschehen, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. 2. Die Absicht, zu verhandeln, ist mit dem Ruf: „Parlay“ deutlich zu machen.
X. Entschädigungen 1. Wenn ein Mann im Kampf ein Gelenk verliert, so soll er 50 Silber erhalten. So er die Ressourcen zulassen. 2. Verliert er einen ganzen Arm oder ein ganzes Bein, so sollen es 100 Silber sein. So er die Ressourcen zulassen. 3. Geringere Verwundungen werden entsprechend geringer entschädigt. 4. Außerdem darf derjenige an Bord bleiben, bis ein sicherer Hafen angelaufen werden kann.
XI. Sklaverei 1. Sklaverei und Leibeigenschaft an Bord sind verboten. 2. Sklavenhandel und der Handel mit Leibeigenen ist verboten. 3. Sklaverei und Leibeigenschaft auf der Knochenbucht ist verboten.
XII. Alte Bräuche 1. Alte Bräuche sollen respektiert und geachtet werden.